DSGVO Bußgeld Simulation

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich am 25.06.2019 auf ein neues Modell zur Berechnung von Bußgeldern verständigt.

Bemessungsgrundlage: Tagessatz (= weltweiter Unternehmensumsatz des Vorjahres / 365 Tage). 

Multiplizierung je nach "Schweregrad "des Verstoßes: x1 (leichter Verstoß) bis x14,4 (sehr schwerer Verstoß). Der Schweregrad bemisst sich wiederum nach einem Punktesystems mit folgenden Faktoren: Dauer des Verstoßes, Zahl der betroffenen Personen, Ausmaß des erlittenen Schadens, ergriffene Maßnahmen zur Schadensminderung, Zusammenarbeit mit der Behörde. 

Erhöhung/Minderung abhängig vom Grad des Verschuldens: -25% (geringe/unbewusste Fahrlässigkeit), +25% (Inkaufnahme/Kenntnis), +50% (Absicht). 

Zuschlag bei wiederholten Datenschutzverstößen: +50% (ein erneuter Verstoß), +150% (zwei Verstöße), +300% (drei oder mehr erneute Verstöße).

 

Leichter / mittlerer Datenschutzvorfall, bei normaler Fahrlässigkeit, ohne Wiederholung:

Jahresumsatz 1.500.000.-€     Bußgeld: 20.833,33€

Jahresumsatz 10.000.000,-€   Bußgeld: 138.888,88€

 

Mittlerer / schwerer Datenschutzvorfall, Inkaufnahme/Kenntnis, einfache Wiederholung:

Jahresumsatz 1.500.000.-€     Bußgeld: 54.166,67€ 

Jahresumsatz 10.000.000,-€   Bußgeld: 361.111,11€

 

Es handelt sich KEINESFALLS um eine genaue Berechnung, sondern dient rein der Versinnbildlichung wie ein eventuelles Bußgeld aussehen könnte.

 

Bußgelder sind vermeidbar. Simon Projects unterstützt Sie bei allen notwendigen Maßnahmen.