Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich am 25.06.2019 auf ein neues Modell zur Berechnung von Bußgeldern verständigt.
Bemessungsgrundlage: Tagessatz (= weltweiter Unternehmensumsatz des Vorjahres / 365 Tage).
Multiplizierung je nach "Schweregrad "des Verstoßes: x1 (leichter Verstoß) bis x14,4 (sehr schwerer Verstoß). Der Schweregrad bemisst sich wiederum nach einem Punktesystems mit folgenden Faktoren: Dauer des Verstoßes, Zahl der betroffenen Personen, Ausmaß des erlittenen Schadens, ergriffene Maßnahmen zur Schadensminderung, Zusammenarbeit mit der Behörde.
Erhöhung/Minderung abhängig vom Grad des Verschuldens: -25% (geringe/unbewusste Fahrlässigkeit), +25% (Inkaufnahme/Kenntnis), +50% (Absicht).
Zuschlag bei wiederholten Datenschutzverstößen: +50% (ein erneuter Verstoß), +150% (zwei Verstöße), +300% (drei oder mehr erneute Verstöße).
Leichter / mittlerer Datenschutzvorfall, bei normaler Fahrlässigkeit, ohne Wiederholung:
Jahresumsatz 1.500.000.-€ Bußgeld: 20.833,33€
Jahresumsatz 10.000.000,-€ Bußgeld: 138.888,88€
Mittlerer / schwerer Datenschutzvorfall, Inkaufnahme/Kenntnis, einfache Wiederholung:
Jahresumsatz 1.500.000.-€ Bußgeld: 54.166,67€
Jahresumsatz 10.000.000,-€ Bußgeld: 361.111,11€
Es handelt sich KEINESFALLS um eine genaue Berechnung, sondern dient rein der Versinnbildlichung wie ein eventuelles Bußgeld aussehen könnte.
Bußgelder sind vermeidbar. Simon Projects unterstützt Sie bei allen notwendigen Maßnahmen.